Schulordnung

Schulordnung der Oberschule Salzbergen

  • In unserer Schule soll sich jeder wohl fühlen können. Keiner darf sich auf Kosten
    anderer Vorrechte aneignen. Deshalb brauchen wir feste Regeln, an die sich
    Schüler/innen, Lehrer/innen und alle Mitarbeiter/innen im gemeinsamen Interesse
    halten sollen.
    Folgende Absprachen sollen sowohl für den Unterrichtsvormittag und
    Schulnachmittag (Hausaufgabenbetreuung / Arbeitsgemeinschaften) als auch für
    schulische Veranstaltungen gelten:
    Wir sind alle gleich, egal welche Interessen, welche Herkunft, welches
    Aussehen, welche Kultur, welches Geschlecht, welche Religion wir haben.
    Wir sind eine Gemeinschaft und halten zusammen.
    1. Unser Umgang miteinander

    • Wir achten die Menschenwürde.
    • Wir stellen das „Wir“ über das „Ich“.
    • Wir behandeln alle so, wie wir selbst behandelt werden möchten.
    • Wir lösen unsere Probleme in einem Gespräch und nicht durch Gewalt.
    • Wir helfen uns gegenseitig, besonders denjenigen, denen es nicht so
      gut geht.
    • Wir schützen Schwächere und schlichten Streit und helfen, wo es
      möglich und erwünscht ist.
    • Die älteren Schüler/innen passen auf die jüngeren auf.
    • Wir gehen höflich, rücksichtsvoll, respektvoll, friedlich und fair
      miteinander um.
    • Wir alle haben ein Recht darauf, unsere Meinung sachlich und in einem
      freundlichen Ton zu äußern.
    • Wir setzen uns für die Klassengemeinschaft und die Schulgemeinschaft
      ein.
    • Wir achten das Eigentum der Mitschüler.

    2. Unser Verhalten im Unterricht

    • Wir schaffen ein Klima, in dem erfolgreiches Lernen möglich ist und in
      dem sich alle wohl fühlen.
    • Im Unterricht zeigen wir gegenseitigen Respekt und hören einander zu.
    • Wir verhalten uns auch im Schulalltag ruhig und rücksichtsvoll.
    • Wir machen unsere Hausaufgaben, kommen pünktlich zum Unterricht
      und legen die erforderlichen Materialien auf unseren Arbeitsplatz.
    • Wir essen und trinken nicht unerlaubt während der Unterrichtszeit.
    • Wir bleiben in den 5-Minuten-Pausen in der Klasse und toben nicht auf
      den Fluren.
    • Wir schicken unsere Klassensprecherin oder unseren Klassensprecher
      ins Sekretariat, wenn die Lehrperson 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn
      noch nicht in der Klasse ist.
    • Wir können von den Lehrkräften mit Aufgaben beauftragt werden, die
      wir außerhalb des Klassenraumes unter Aufsicht bearbeiten sollen.

    3. Unser Verhalten während der Mittagszeit

    • Zuerst wird in Ruhe gegessen, danach ist die bewegte Mittagspause.
    • Wer für das Mittagessen und für weitere Angebote angemeldet ist, darf
      zwischenzeitlich nicht das Schulgelände verlassen. Ausnahmen
      können mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gewährt
      werden.
    • In der Mittagszeit halten wir uns in der Mensa oder auf dem Schulhof
      auf.
    • Wir achten beim Verlassen der Mensa auf Sauberkeit und Ordnung und
      räumen unsere ausgeliehenen Materialien und ggf. Müll weg.
    • In der Mensa soll es gemütlich sein; wir stellen uns an und helfen den
      Küchenkräften, indem wir unser Geschirr nach Gebrauch aufräumen.
    • Wir verhalten uns beim Mittagessen leise.

    4. Umgang mit der Umwelt und unser Verhalten in der Schule

    • Wir achten im gesamten Bereich unserer Schule auf Sauberkeit.
    • Wir halten den Klassenraum sauber und behandeln das Schuleigentum
      sorgfältig (Mobiliar, Bücher, Geräte usw.).
    • Wir unterstützen den „Hofdienst“, denn wir werfen unsere Abfälle in die
      dafür vorgesehenen Behälter.
    • Wir hinterlassen die Toiletten sauber, ordentlich und zügig.
    • Wir wünschen uns allen (Schülerschaft / Lehrkräfte / Mitarbeiter/innen)
      die festgelegten Pausen, damit wir Kraft sammeln können.
    • Wir verlassen bei Pausenbeginn zügig die Klassen- und Fachräume
      und halten uns in den großen Pausen auf dem Schulhof oder in der
      Aula auf.
    • Wir stellen uns zu Unterrichtsbeginn direkt bei den Fachräumen auf
      oder gehen sofort in unsere Klasse.

    5. Vermeidung von Gefahren für unsere Schulgemeinschaft

    • Auf dem Schulweg verhalten wir uns verkehrsgerecht und respektvoll.
    • Wir verhalten uns in Trakt- und Klasseneingängen ruhig und geduldig.
    • An der Bushaltestelle verhalten wir uns rücksichtsvoll und geduldig.
    • Mit dem Ball darf nur auf den dafür ausgewiesenen Plätzen gespielt werden.
    • Wir halten unsere Fahrräder, Mofas oder Roller in verkehrssicherem Zustand und schieben diese auf dem Schulgelände.

    6. Unser Verhalten außerhalb der Schule

    • Z.B. im Praktikum sind wir höflich, stets freundlich, fleißig und pünktlich.

    7. Wie verhalte ich mich richtig – einige Beispiele:

    • Ich beleidige nicht und schlage nicht – auch nicht aus „Spaß“.
    • Ich gehe pfleglich mit dem Eigentum der Schule um. (z.B. Tische, Stühle, Türen, Bücher)
    • Ich trage in der Schule angemessene Kleidung. (z.B. witterungsangemessene, zweckmäßige Kleidungsstücke; die Kleidung bedeckt sowohl den Bauch (Bauchnabel), den Rücken sowie die Unterwäsche.)
    • Ich werfe meinen Müll in den Mülleimer.
    • Alle digitalen Geräte (z.B. Handy, Smartwatch, Kopfhörer, Musikboxen)
      bewahre ich z.B. in meiner Schultasche auf.
    • Ich verlasse schnell und zügig die Toilettenräumlichkeiten nach dem Toilettengang.

    8. Verbote

    • Rauchverbot an niedersächsischen Schulen (Drogenstrafrecht)
    • Z.B. Energydrinks, alkoholische Getränke sind verboten.
    • Unsere Handys müssen bei Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet
      sein und bleiben. Ausnahmeregelungen können in Absprache mit Eltern und Lehrkräften getroffen werden. Nach Anweisung der Lehrkraft kann das Handy im Unterricht eingesetzt werden.
    • Bild- und Tonaufnahmen sind verboten. (Persönlichkeitsrecht)
    • Audio- bzw. Multimedia- Player müssen bei Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet sein und bleiben.
    • Gewaltverbot (z.B. Schlagen, Treten, Drohung) (Strafgesetzbuch)
    • Kleidungsaufdrucke, die drogen-, gewaltverherrlichend, rassistisch oder sexistisch sind, sind verboten. (z.B. Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
      Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre / Deutsches Grundgesetz)Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“
    • Das Betreten der Schwimmhalle (z.B. in den Pausen) ist verboten. (Wahrung der Sicherheit)
    • Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände ist verboten. (Wahrung der Sicherheit)
    • Die Benutzung von Rollsportgeräten (z.B. Inlineskates, Kickboards, Skateboards) ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten. (Wahrung der Sicherheit)

    Wer diese Schulordnung aktualisieren möchte, reicht Vorschläge zur Änderung bei der Schülervertretung und / oder bei der Schulleitung ein.

    Diese werden dann in der Gesamtkonferenz vorgebracht.

    Solange keine Änderungen vorgenommen worden sind, gelten diese Absprachen.

    Ulla Onken

    (Schulleiterin)

     

    Wir wünschen, dass ihr euch an unserer Schule wohl fühlt, erfolgreich arbeitet und die Zeit an der Oberschule Salzbergen in guter Erinnerung behaltet.

    Die Schulgemeinschaft der

    Oberschule Salzbergen

    Hier die Schulordnung als *pdf ansehen.