Schulbuchbestellung

Schulbuchausleihe / Lernmittelausleihe Anmeldung
Hiermit bestelle ich für das Schuljahr 2024/2025 folgende Bücher: (* gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)
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Name (Erziehungsberechtigte)
Für die Bestätigungsmail
Name der Schülerin/ des Schülers
Mein Kind ist neu an der Schule
ergänzende Fächer / mein Kind nimmt teil an:
Damit bin ich im kommenden Schuljahr von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Der Nachweis ist bis zur Schulbuchausgabe zu erbringen (durch Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheides (laufende Jahr) oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers)
Mehr als 3 schulpflichtige Kinder (80% Regel)
Der Nachweis ist bis zu der o. a. Zahlungsfrist zu erbringen (durch Vorlage der Schülerausweise oder entsprechender Bescheinigungen).
Ich bestelle hiermit verbindlich die nötigen Schulbücher für den o.a. Jahrgang
Die Kosten für die Schulbuchausleihe (https://www.oberschule-salzbergen.de/kostenuebersicht) habe ich zur Kenntnis genommen. Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages: 1) Das Entgelt muss bis eine Woche vor Schulbeginn entrichtet werden. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. 2) Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden von der Schule an die Schülerinnen und Schüler gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt. 3) Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich der Schule mitgeteilt werden. 4) Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich behandelt und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden. 5) Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet.

Das Entgelt für die Ausleihe muss für das künftige Schuljahr bis eine Woche vor Schulbeginn  entrichtet werden. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.  

Achtung:

Als Verwendungszweck ist unbedingt der Name und Vorname Ihres Kindes und die künftige Jahrgangsstufe anzugeben, da ansonsten die Einzahlungen nicht zugeordnet werden können und keine Bücherausgabe erfolgen kann.