Schulbücher
Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
in Niedersachsen gibt es seit dem 1. August 2004 keine Lernmittelfreiheit mehr. An unserer Schule können aber die Lernmittel/Schulbücher gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Mit Beschluss der Gesamtkonferenz vom 12.06.2014 wird das bargeldlose Zahlungsverfahren durchgeführt.
Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr ausleihen können, ist aus im Bestellsystem ersichtlich. Welche Lernmittel von Ihnen selbst zu beschaffen sind, ist ebenfalls auf einer Liste zusammengestellt. Es ist nur die Ausleihe sämtlicher Bücher für einen Jahrgang (Paketausleihe) möglich.
Das Entgelt für die Ausleihe muss für das Schuljahr neue Schuljahr bis 1 Woche vor Schulbeginn entrichtet werden. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Zahlung ist bis zum o. g. Termin auf das Konto der Schule vorzunehmen.
Die Kontodaten werden nach der Freigabe der Bestellmöglichkeit im Bestellsystem angezeigt.
Achtung:
Als Verwendungszweck ist unbedingt der Name und Vorname Ihres Kindes und die Jahrgangsstufe des Schuljahres (5a, 7b, 9a etc…) anzugeben, da ansonsten die Einzahlungen nicht zugeordnet werden können und keine Bücherausgabe erfolgen kann.
Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Heim- und Pflegekinder – sowie nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch – Sozialhilfe –, § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag), WoGG nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG). Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides nachweisen. Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.
Familien mit mindestens drei schulpflichtigen Kindern zahlen 80 % des Entgelts. Bitte tragen Sie dafür auf dem Anmeldebogen die Namen, Geburtsdaten, die zurzeit besuchte Schule und die Klasse der in Ihrem Haushalt lebenden schulpflichtigen Kinder ein.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter 05976/ 7757 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Engeln