Das Entgelt für die Ausleihe muss für das künftige Schuljahr bis eine Woche vor Schulbeginn entrichtet werden. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.
Achtung:
Als Verwendungszweck ist unbedingt der Name und Vorname Ihres Kindes und die künftige Jahrgangsstufe anzugeben, da ansonsten die Einzahlungen nicht zugeordnet werden können und keine Bücherausgabe erfolgen kann.