Hygieneplan

Alle Schulen müssen nach § 36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan verfügen, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und aller an Schule Beteiligten beizutragen.
Der vorliegende Rahmen-Hygieneplan Corona dient als Ergänzung zum schuleigenen Hygieneplan.

2020-08-05_Rahmen-Hygieneplan_Corona_Schule_Vers3

Er wird vom Niedersächsischen Kultusministerium gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt herausgegeben und ist mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens sowie den für Schulen zuständigen Trägern der
gesetzlichen Unfallversicherung in Niedersachsen (Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband, Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg, Landesunfallkasse Niedersachsen) abgestimmt.