Arbeits- u. Sozialverhalten
Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
Mit dem Erlass d. MK vom 24.05.2004 zuletzt geändert am 17.05.2010 sind wesentliche Regeln eingeführt und überholt worden.
Mit Beschluss der Gesamtkonferenz vom 24. Januar 2011 sind für die Schüler/innen der Oberschule Salzbergen,
- die mit A-C bewertet werden, die vorgegebenen Standardformulierungen vorgesehen,
- die mit D und E bewertet werden, frei formulierte Bemerkungen, welche die Standardbemerkungen ersetzen und von der jeweiligen Klassenkonferenz beschlossen wurden, vorgesehen,
- Anmerkungen zum Arbeitsverhalten und Sozialverhalten zu jedem Schüler / zu jeder Schülerin und Beschlüsse sind in den Protokollen zur Klassenkonferenz vorzunehmen.
Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt durch Beschluss der Klassenkonferenz auf Vorschlag der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers. Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:
- Leistungsbereitschaft
- Mitarbeit
- Ziel- und Ergebnisorientierung
- Kooperationsfähigkeit
- Selbstständigkeit
- Sorgfalt und Ausdauer
- Verlässlichkeit
Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:
- Reflexionsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Vereinbaren und Einhalten von Regeln
- Fairness
- Hilfsbereitschaft und Achtung anderer
- Übernahme von Verantwortung
- Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens
Die Klassenkonferenz trifft eine zusammenfassende Bewertung sowohl zum Arbeitsverhalten als auch zum Sozialverhalten. Dabei sind fünf Abstufungen in folgender standardisierter Form zu verwenden und durch Hervorhebung einzelner Gesichtspunkte zu ergänzen: – „verdient besondere Anerkennung” – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen in besonderem Maße entspricht und Gesichtspunkte hervorragen; – „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang” – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen voll und uneingeschränkt entspricht; – „entspricht den Erwartungen” – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen im Allgemeinen entspricht; – „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen” – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen im Ganzen noch entspricht; – „entspricht nicht den Erwartungen” – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das Verhalten den Erwartungen nicht oder ganz überwiegend nicht entspricht und eine Verhaltensänderung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.
Aus: Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen RdErl. d. MK v. 5.12.2011 – 33-83203 (SVBl. 1/2012 S.6), geändert durch RdErl. d. MK v. 5.3.2012 (SVBl. 5/2012 S.267; ber. S.463) und 9.4.2013 (SVBl. 6/2013 S.223) – VORIS 22410