Salzbergen, 01.05.2021

Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln

 

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

in Niedersachsen gibt es seit dem 1. August 2004 keine Lernmittelfreiheit mehr. An unserer Schule können aber die Lernmittel/Schulbücher gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Mit Beschluss der Gesamtkonferenz vom 12.06.2014 wird das bargeldlose Zahlungsverfahren durchgeführt.

Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr ausleihen können, ist aus der beiliegenden Liste ersichtlich. Auf dieser Liste sind auch die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Damit können Sie in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob Sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen. Welche Lernmittel von Ihnen selbst zu beschaffen sind, ist ebenfalls auf dieser Liste zusammengestellt. Es ist nur die Ausleihe sämtlicher Bücher für einen Jahrgang (Paketausleihe) möglich.

Sparkasse Emsland:  Oberschule Salzbergen,

IBAN: DE25 2665 0001 1001 0137 52

BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21EMS

 

Achtung:

Als Verwendungszweck ist unbedingt der Name und Vorname Ihres Kindes und die Jahrgangsstufe im kommenden Schuljahr anzugeben, da ansonsten die Einzahlungen nicht zugeordnet werden können und keine Bücherausgabe erfolgen kann.

 

Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Heim- und Pflegekinder – sowie nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch – Sozialhilfe –, § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag), WoGG nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2  WoGG). Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides nachweisen. Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.

 

Familien mit mindestens drei schulpflichtigen Kindern zahlen 80 % des Entgelts. Bitte tragen Sie dafür auf dem Anmeldebogen die Namen, Geburtsdaten, die zurzeit besuchte Schule und die Klasse der in Ihrem Haushalt lebenden schulpflichtigen Kinder ein.

 

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter 05976/ 7757 zur Verfügung.

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