Abschlussverordnung

Verordnung über Abschlüsse im Sekundarbereich I (AVO – Sek I)

Zur Information:
Die Oberschule Salzbergen ist eine nach Schuljahrgängen gegliederte Oberschule.

Es gelten insbesondere die §§ 13 bis 16 der AVO – Sek I / Sechster Abschnitt / Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen

Mehr Informationen gibt es hier.